Das eingeleitete Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte ist abgeschlossen. Die elf Asylsuchenden wurden auf andere Empfangszentren in der Schweiz verteilt.
Die Staatsanwaltschaft habe die kriminelle Energie und die Gewaltbereitschaft der elf Asylbewerber als hoch beurteilt, sagt die Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft Natalie Häusler.
Ausserdem hätten die Asylbewerber mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie sich nicht an die geltende Ordnung halten wollten. «Dies haben wir entsprechend geahndet», so Häusler.
Am 10. Januar 2013 randalierten elf Asylsuchende im Empfangzentrum, weil das Sicherheitspersonal zwei von ihnen verstärkt kontrolliert hatte. Die Asylsuchenden holten Stühle aus einem Raum und zertrümmerten diese.
Danach versuchten die elf Männer, eine Scheibe zwischen Eingangsschleuse und Innenraum einzuschlagen. Schliesslich zogen sie sich in ihre Schlafräume zurück und verbarrikadierten sich.
Die Männer wurden von einer Sondereinheit der Polizei aus den Schlafräumen herausgeholt. Die St. Galler Kantonspolizei schrieb im Communiqué von einem Grosseinsatz mit 45 Beteiligten.
Die Verurteilung hat Auswirkungen auf das Asylverfahren der Beteiligten. Noch während die Einsprachefrist von 10 Tagen läuft, hat das Bundesamt für Migration die Möglichkeit, die Bettroffenen aus dem Land zu weisen. Sollten die Asylbewerber dem Kanton St. Gallen zugewiesen werden, werde man aber sicher ein beschleunigtes Asylverfahren beantragen, heisst es beim St. Galler Amt für Migration.