Im Vorfeld seiner Entlassung hatte der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung wiederholt angebliche Verfehlungen des Bildungsdepartements bei der Information des Kantonsrates angeprangert. Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass sich das Bildungsdepartement und die Schulleitung entgegen den Vorwürfen korrekt verhalten haben und der Gang des Abteilungsleiters an die Presse ungerechtfertigt war.
In seinem Entscheid hält das Gericht fest - so teilt die St. Galler Staatskanzlei mit - dass das Bildungsdepartement den Kantonsrat zur Höhe der Schuldgelder für vergleichbare Angebote korrekt informiert hab. Der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung hatte demnach keine Veranlassung, einen angeblich falschen Sachverhalt in einer öffentlichen Debatte zu «berichten» und dem Bildungsdepartement vorzuwerfen, es hätte Informationsmaterial der Gewerbeschule an die Mitglieder der vorberatenden Kommission zurückbehalten.