Der Einzelrichter sprach den 40-jährigen Bosnier am Mittwoch der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, der Widerhandlung gegen das kantonale Volksschulgesetz und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Die Geldstrafe beträgt 100 Tagessätze zu 30 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 1000 Franken. Vom Vorwurf, er habe die Teilnahme seines Sohnes an einem Singspiel der Schule in der Weihnachtszeit verhindert, wurde der Familienvater freigesprochen.
Der Einzelrichter erklärte dem Verurteilten, er verhindere mit seinem Verhalten die Integration seiner Kinder. Er komme ihm vor wie ein «muslimischer Winkelried, der eine Bresche in die feindlichen Reihen schlagen will», sagte der Richter.