Seit 2005 nahmen die Erbschafts-Konkurse von 144 auf den Rekordwert von 238 zu. 2013 waren es noch 212 gewesen. Die steigende Tendenz lasse sich auch in anderen Kantonen feststellen, sagte Urs Benz, Leiter des St. Galler Konkursamts, auf Anfrage.
Zu Erbschafts-Konkursen kommt es, wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen. Etwa dann, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten Schulden hatte oder Konkurs anmelden musste. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass der Verstorbene über längere Zeit pflegebedürftig war und in einem Heim wohnte.
Öffentliche Bekanntmachung
Dass die Erben eine überschuldete Erbschaft trotzdem annehmen, dürfte heute seltener vorkommen als früher, vermutet Benz. Den Erben gehe es in solchen Fällen etwa darum, die öffentliche Bekanntmachung zu vermeiden, die mit einem Konkurs verbunden wäre.
Insgesamt wurden in St. Gallen im vergangenen Jahr 704 Konkurse eröffnet, ein Prozent mehr als 2013, wie es in der Mitteilung des Kantons heisst. Nur 2010 habe es noch mehr Konkurse gegeben. Eine Gesetzesänderung hatte damals zu zusätzlichen Konkurseröffnungen geführt.
Firmenkonkurse konstant
Die Zahl der Firmenkonkurse blieb mit 380 etwa konstant. In 97 (Vorjahr 67) Fällen führten Organisationsmängel zu konkursamtlichen Liquidationen von Gesellschaften. 37 Firmen mussten wegen Überschuldung ihre Bilanzen deponieren. Die Firmenkonkurse machten gut die Hälfte aller Konkurse aus.
Rückläufig war die Zahl der Konkurseröffnungen über Privatpersonen. 86 Fälle wurden gezählt; das sind 21 weniger als 2013. Insgesamt sind die Konkurszahlen seit mehreren Jahren steigend, wie es heisst. Seit 2005 haben die Konkurse um 24 Prozent zugenommen.