In Luterach im Kanton Solothurn ist eine Shrimpsfarm in der Testphase. Ein weiteres Projekt ist in Zuben (TG) geplant. Der Betreiber dort möchte gemäss Aussagen in der regionalen Presse sein Modell bei Erfolg in der ganzen Schweiz umsetzen.
Shrimpsfarmen sind in der Schweiz eine neue Entwicklung und die Tierschutzgesetzgebung rechnet nicht mit ihnen. «Das muss man ändern», sagt Heinzpeter Studer, Co-Präsident der Organisation «fair-fish».
Er fordert, dass Shrimps ebenso wie Hummer oder Langusten in die Gesetzgebung aufgenommen werden, damit die Betreiber Auflagen zur Haltung und Tötung der Tiere einhalten müssen. Zentral ist dabei die Frage, ob Shrimps Stress und Schmerz empfinden. Die Wissenschaft ist sich nicht einig.
Im Zweifel muss man zu Gunsten der Tiere entscheiden.
Die Frage sei nicht geklärt, meint dagegen Heiri Binder, Leiter Tierversuche im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Er schliesse eine künftige Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht aus, zur Zeit sehe er aber keinen Anlass, aktiv zu werden.