Der Präsident der Schulkommission hat neu ein Recht auf einen Sitz im Gemeinderat. Die Schaffung einer neuen Klasse oder einer neuen Lehrerstelle liegt weiterhin in der Hand der Schulkommission, die frühere Schulbehörde.
Die Stimmbürger regelten mit ihrem Entscheid auch die Finanzkompetenzen neu. Sprich: bis anhin durfte bei neuen einmaligen Ausgaben die Schulbehörde über 500 000 Franken entscheiden. Der Gemeinderat hingegen hatte die Kompetenz nur über 200 000 Franken. Nun sollen die Limiten für die Schulkommission bei 100 000 Franken liegen und für den Gemeinderat bei 300 000 Franken.