Die Frau habe sich in der Türkei von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt und werde darum in der Heimat mit dem Tod bedroht, heisst es in einer Mitteilung. Darum verlangen Freunde und das Solidaritätsnetz Ostschweiz, dass die Familie die Schweiz nicht verlassen muss.
Die Familie lebt laut Mitteilung seit fünf Jahren in der Schweiz und stellte 2010 ein Asylgesuch. Dieses wurde jedoch abgelehnt. Auch ein Rekurs hatte bei den Behörden keine Chance. Die Familie erhielt einen Ausreisebefehl mit dem Datum des 5. Mais 2015.
Die Petitionäre sind der Meinung, dass die Kinder nicht schon wieder aus ihrem Umfeld gerissen werden dürfen. Zudem sei die Mutter suizidgefährdet. Sie verlangen, dass der Ausreisebefehl nicht vollzogen wird.
Der Kanton St. Gallen nimmt zu diesem konkreten Fall keine Stellung. Hans-Rudolf Arta, der Generalsekretär des Justizdepartements, sagt gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF jedoch, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, mit einer Petition eine Ausreise so kurzfristig zu stoppen. Man werde das Anliegen aber natürlich prüfen und die Petition beantworten.