Der Sonntag sei als gemeinsamer Ruhetag vom Arbeitsgesetz besonders geschützt. Und dieser Schutz darf laut Unia keinesfalls noch weiter aufgeweicht werden.
Die Migros-Filiale an der Unteren Bahnhofstrasse in Rapperswil sei nicht auf spezielle Bedürfnisse von Touristen ausgerichtet, schreibt die Unia in einer Mitteilung. Die Ausnahmebewilligung für Fremdenverkehrsbetriebe könne deshalb nicht geltend gemacht werden.
Die Migros ihrerseits geht laut Südostschweiz ebenfalls vor Bundesgericht. Sie will ihre Filiale über die Sommermonate hinaus sonntags geöffnet haben.