Weil die Altstadt von Rapperswil in einer Tourismus-Region liege, hatte das St. Galler Verwaltungsgericht die Sonntagsarbeit bisher während der Sommermonate erlaubt. Die Gewerkschaft Unia erhob dagegen Beschwerde und erhielt am 10. Februar vor Bundesgericht Recht.
Das St. Galler Verwaltungsgericht musste die Sache deshalb neu beurteilen. Es entschied sich jetzt, den Fall ans kantonale Amt für Wirtschaft zurückzuweisen, wie es in einer Mitteilung heisst. Dieses muss nun neu Stellung nehmen.
Die Gewerkschaft begründete ihren Widerstand gegen die sonntägliche Ladenöffnung damit, dass der M-Express nicht auf spezielle Bedürfnisse von Touristen ausgerichtet sei. Deshalb falle der Laden nicht unter die Ausnahmebewilligungen für Fremdenverkehrsbetriebe.
Die M-Express-Filiale der Genossenschaft Migros Zürich hat ein Sortiment von rund 4'800 Artikeln und rund 15 Angestellte.