Wie viel darf die Betreuung in einer Behinderteneinrichtung kosten? Der Kanton St. Gallen hat einen sogenannten Höchstansatz eingeführt. Heime oder Werkstätten, die mehr Geld benötigen, müssen ihren Aufwand reduzieren. Mit dieser Massnahme konnte der Kanton 1,2 Millionen Franken einsparen. Mehr lag aber nicht drin, da gewisse Einrichtungen sonst nicht mehr hätten funktionieren können, weil sie beispielsweise einen 24-Stunden Betrieb haben oder viele Menschen mit einer schweren Behinderung, die viel Betreuung brauchen.
Die Institutionen wurden an die Grenzen gebracht, mehr Einsparungen können nicht mehr gemacht werden.
Um den restlichen Betrag einzusparen, wurden weitere Massnahmen vereinbart: Weniger Pauschalbeiträge, Überschuss und Gewinne werden auf die Seite gelegt oder einen Teil an den Kanton zurückbezahlt. Zudem werden weniger neue Betreuungsplätze geschaffen. Zwar ist der Kanton durch den Bund verpflichtet, neue Plätze zu schaffen. Wann er dies tut, ist aber ihm überlassen. So hat der Kanton St. Gallen in den letzten zwei Jahren die Beträge für neue Plätze teils halbiert.
Zwei Franken mehr für das Mittagsmenü
Bei der geschützen Werkstatt Valida in St. Gallen wurde der Betrag für die Leistungen um 300'000 Franken gekürzt. Deshalb wurde das Therapiebad geschlossen. Damit können jährlich 100'000 Franken eingespart werden. Aber auch das Mittagsmenü in der Kantine wurde teurer, die Bewohner müssen statt zehn Franken neu zwölf Franken bezahlen.
Wir mussten uns mit den Einsparungen beschäftigen und hatten keine Ressourcen mehr, um neue Angebote zu schaffen.