Ein Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts sorgte im Sommer für rote Köpfe. Es stützte das Vorgehen einer Sozialhilfebezügerin aus Romanshorn, welche aus ihrer günstigen Wohnung auszog. Sie quartierte sich in einer bedeutend teureren Wohnung ein, weil aus ihrer Sicht die alte Wohnung nicht zumutbar war. Die Stadt Romanshorn musste einen Grossteil der Mehrkosten übernehmen.
Die Thurgauer Regierung hat nun auf den 1. Januar 2017 die Sozialhilfeverordnung angepasst. Sozialhilfebezüger müssen nun eine möglichst günstige Wohnung suchen. «Die Bedürfnisse der Sozialhilfebezüger müssen gedeckt werden, aber nicht darüber hinaus», sagt Florentina Wohnlich vom Thurgauer Sozialamt.
Der Romanshorner Sozialamtsleiter Christian Hug ist erleichtert, wie er gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF sagt. «Nun können wir Klienten verpflichten, eine günstigere Wohnung zu suchen.» Weil die Mietpreise künftig sinken werden, könne man auf den veränderten Markt reagieren.