Die Frau hatte sich Ende 2012 in der Stadt St.Gallen abgemeldet und war nach Rorschach gezogen, wie die Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen am Mittwoch mitteilten. Die 48-jährige Frau, die zuvor schon in St. Gallen Sozialhilfe bezogen hatte, versuchte sich mehrmals in Rorschach anzumelden, «was ihr aber verwehrt wurde». Im Dezember 2014 gab die Frau auf und zog zurück nach St. Gallen. Sie ist arbeitslos und Mutter von drei Kindern.
«Nach Überprüfung der Unterlagen ist die Stadt St.Gallen der Auffassung, dass diese Frau zur Vermeidung der sozialhilferechtlichen Unterstützung von der Stadt Rorschach abgeschoben wurde», sagt Patrik Müller, Leiter der Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen.
Zuständigkeit klären
Im Richtigstellungsbegehren argumentiert die Stadt St. Gallen, weshalb sie der Meinung sei, dass Rorschach für die Frau zuständig ist, wie Patrik Müller erklärt. Dadurch erhalte Rorschach allenfalls neue Fakten, aufgrund derer die Stadt neu entscheiden könne.
Bei der Stadt Rorschach nimmt man keine Stellung zum laufenden Verfahren. Auch gibt Stadtpräsident Thomas Müller auf Anfrage keine Auskunft darüber, was damals genau gelaufen ist und inwiefern er involviert war. Er sagt nur folgendes:
«Die Stadt St. Gallen muss sich zwei Fragen gefallen lassen. Warum hat die Stadt die Frau von Amteswegen beim Einwohneramt abgemeldet? Und warum hat der Leiter des Einwohneramtes der Frau Tipps gegeben, wie sie in Rorschach vorgehen soll? Die Frage der Abschiebung stellt sich also umgekehrt – von St. Gallen nach Rorschach.»
Fall dürfte länger dauern
Bejaht die Stadt Rorschach ihre Zuständigkeit, so kann St. Gallen ihr bis zu fünf Jahre lang die Sozialhilfekosten in Rechnung stellen. Verneint Rorschach die Zuständigkeit, ist ein Rekurs möglich, womit der Fall zuerst zum Kanton St. Gallen gelangt. Dort würde dann ein Entscheid gefällt. Dieser kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Beide Städte schieben sich den schwarzen Peter zu. Eine Einigung ist in einem ersten Schritt nicht abzusehen. Der Fall dürfte vor Gericht entschieden werden.