Der Fall werde weitergezogen, bestätigte der Rorschacher Stadtschreiber Roger Böni gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Der Sachverhalt sei aus Sicht von Rorschach zu wenig gewürdigt worden, begründete Böni. Zudem sei mit der Dauer von fünf Jahren, während der Rorschach die Sozialleistungen für die Frau übernehmen müsse, «ein Exempel statuiert worden», kritisierte er.
Schweres Verschulden vorgeworfen
Ende August hatte das Departement des Innern auf eine Beschwerde hin entschieden, dass die Stadt Rorschach eine Sozialhilfebezügerin widerrechtlich abgeschoben habe. Die Frau war Ende 2012 von der Stadt St. Gallen weggezogen und hatte danach mehrmals versucht, sich in Rorschach anzumelden. Im Dezember 2014 gab die Frau auf und zog zurück nach St. Gallen.
Im Entscheid des Departements des Innern vom 26. August heisst es, die Stadt Rorschach habe sich aktiv dafür eingesetzt, die Niederlassung der Frau zu erschweren, beziehungsweise zu verhindern. Damit sei gegen das Abschiebeverbot verstossen worden.
Aufgrund «der Schwere des Verschuldens» wurde Rorschach sowohl zur rückwirkenden als auch zur künftigen Übernahme der Sozialhilfekosten während maximal fünf Jahren verpflichtet.
Diesen Entscheid hat Rorschach nicht akzeptiert. Nun wird sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen müssen.