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Schachtel mit Pralinen
Legende: Höflichkeitsgeschenke wie Pralinen sind weiterhin erlaubt. IMAGO

Ostschweiz Sportevents und Essenseinladungen sind passé

Wer auf dem Thurgauer Bau- und Umweltschutzdepartement arbeitet, darf keine Geschenke von Firmen mehr annehmen, die Aufträge des Kantons erhalten. Das hat die zuständige Regierungsrätin entschieden.

Jahr für Jahr vergibt das Baudepartement des Kantons Thurgau Aufträge in Millionenhöhe. Ab und zu könne es vorkommen, so die zuständige Regierungsrätin Carmen Haag, dass sich Ingenieurbüros oder private Bauunternehme in Form von üppigen Essen oder Einladungen zu Sportveranstaltungen revanchierten. Das sei ein Problem, so Haag. Denn: Die Aufträge des Kantons sollten an die Firmen vergeben werden, die die Aufträge am besten und preiswertesten ausführten und nicht an diejenigen, welche den Kantonsangestellten das grösste Geschenk machten.

Probleme habe es deswegen zwar noch nie gegeben, sagt Carmen Haag. Sie habe aber aufgrund ihrer Erfahrungen in der Privatwirtschaft reagiert. Ganz auf Geschenke müssen die Mitarbeiter trotzdem nicht verzichten: «Höflichkeitsgeschenke» - wie beispielsweise eine Flasche Wein, Pralinen oder ein Chlaussack - sind weiterhin erlaubt.

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