Die härteren Strafen für Raserexzesse würden dazu führen, dass auch andere Geschwindigkeitsüberschreitungen strenger bestraft werden müssen. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Entsprechende Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Strafverfolgungsbehörden sind in Arbeit.
Bis diese vorliegen, gelten in St. Gallen eigene Richtlinien. Diese stützen sich auf die Bussenkataloge anderer Kantone, wie es heisst. Die Richtlinien würden nicht stur umgesetzt, sondern es werde das Verkehrsaufkommen, das Wetter und die konkrete Gefährung berücksichtigt.
Viel härtere Strafen
Die Verschärfung der Strafen ist massiv. Ein Beispiel: Wer innerorts bisher mit Tempo 80 erwischt wurde, erhielt eine Geldstrafe von 14 Tagessätzen und 600 Franken Busse. Neu hat er mit 25 Tagessätzen und 800 Franken Busse zu rechnen. Wer mit Tempo 90 innerorts erwischt wird, erhielt 16 Tagessätze; neu aber deren 120.
Wer im Kanton St. Gallen in einer Tempo-30-Zone mit 75 Stundenkilometern erwischt wird, wird neu mit 180 Tagessätzen bestraft. Bisher waren es 16 Tagessätze, mehr als zehnmal weniger.
Die Höhe des Tagessatzes ist abhängig vom Einkommen. Als Faustregel kann laut Communiqué der St. Galler Staatsanwaltschaft gelten, dass bei einem Durschnittsverdiener der Tagessatz bei 100 Franken liegt.