Im Gegensatz zu der Bauplanung anderer Kantone beschliessen in St. Gallen die Regierung, das Kantonsparlament oder das Stimmvolk als allererstes ein Kostendach. Der St. Galler Kantonsbaumeister Werner Binotto: «Wenn der Kredit gesprochen und damit ein Grundsatzentscheid gefällt ist, kann unmittelbar der Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden. Das hat den Vorteil, dass die Detailplanung und der Bau auf dem Fuss folgen.»
Notfall-Gelder für Überraschungen
Kay Kröger aus dem Vorstand des Architekturforums Ostschweiz: «Früher nahmen die anschliessenden Beratungen im Kantonsparlament und eine mögliche Volksabstimmung viel Zeit in Anspruch. Die Planungsarbeiten wurden jeweils lange unterbrochen.» Für die Kostensicherheit sorgen soll im neuen Modell eine Bauherrenreserve, wie Werner Binotto, der St. Galler Kantonsbaumeister erklärt: «Wenn ein Bau wegen vorgesehenen Problemen teurer werden sollte, kann die Regierung Gelder aus einer Reserve sprechen.»