Das Öffentlichkeitsprinzip soll auf kantonaler und auf Gemeindeebene umgesetzt werden. Regierung und Kommission wollen das Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten möglichst einfach und rasch gestalten. Wer Dokumente einsehen will, muss kein spezielles Interesse nachweisen.
Mit dem neuen Titel «Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung» will die Kommission verstärkt zum Ausdruck bringen, «dass sie die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöhen und den Zugang zu amtlichen Dokumenten ohne besonderen Interessensnachweis erleichtern will», heisst es in einer Mitteilung.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat den Entwurf der Regierung für ein Informationsgesetz an zwei Sitzungen diskutiert. Sie will die Hürden für den Zugang zu amtlichen Dokumenten klein halten, dabei aber auch berechtigten Geheimhaltungsinteressen von Behörden und Dritten ausgewogen Rechnung tragen. Der Kantonsrat wird das Gesetz in der Junisession beraten.