Ein Teil der AHV- und IV-Bezüger im Kanton St. Gallen erhält vom Kanton monatlich einen Teil an die Mietkosten. Weil der Kanton nun aber sparen muss, wird dieser Zustupf gestrichen. Für die rund 3000 Betroffenen, die bereits heute Beiträge erhalten, gibt es eine Übergangslösung.
Der Kanton muss sparen
Härter trifft es jene, die neu dazukommen. Ein Beispiel: Ein Rentner-Ehepaar erhält heute monatlich bis zu 1660 Franken an die Mietkosten. Ab 2016 werden es rund 400 Franken weniger sein.
Gegen den Sparentscheid des Kantons regt sich Widerstand. Ein Vorstoss im Kantonsrat will die Kürzung rückgängig machen. Und auch auf Bundesebene wird eine entsprechende Vorlage im National- und Ständerat diskutiert. Dies wird frühestens in der Wintersession der Fall sein.