Vor wenigen Tagen hat der Bund die Kantone über seinen Entscheid informiert. Das St. Galler Projekt im Neckertal wurde grundsätzlich bewilligt, allerdings mit Auflagen.
Roger Peterer vom St. Galler Landwirtschaftsamt ist nicht ganz zufrieden: «Mir macht Bauweh, dass der Bund die Lebhäge nicht akzeptiert.» Lebhäge seien für die Region wichtig, deshalb müsste der Erhalt auch entschädigt werden, sagt Peterer.
Das Thurgauer Projekt im Mittelthurgau hat besser abgeschnitten. Dort wurden nur Details bemängelt. Beide Kantone überarbeiten ihre Projekte nun bis Anfang Juni. Bewilligt sie der Bund dann definitiv, fliessen zusätzliche Direktzahlungen.