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Ostschweiz St.Galler Apotheker dürfen impfen

Nach dem Thurgau dürfen ab dem 1. November 2016 auch zwölf Apotheken im Kanton St. Gallen Impfungen durchführen. Drei weitere bieten neu Impfberatungen an.

Zwölf Apotheken bieten ab 1. November 2016 neu gewisse Impfungen an. Für Yvonne Geiger, Präsidentin des Apothekenverbandes St.Gallen-Appenzell, ist diese Neuerung ein wichtiger Schritt: «Impfen in der Apotheke ist eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot beim Hausarzt.»

Dabei geht es um Impfungen gegen Grippe sowie Hirnhautentzündung, die durch Zeckenbisse verursacht wird. Die Apotheker dürfen diese Impfungen nur mit einer entsprechenden Weiterbildung durchführen. Komplizierte Impf-Fälle werden weiterhin von Ärzten behandelt.

Impfungen dürfen nur an über 16-jährigen, gesunden Personen durchgeführt werden. Eltern entscheiden bis zum 16. Altersjahr über medizinische Behandlungen ihrer Kinder, so die Auffassung des Kantons.

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