Ab 2016 müssen Einrichtungen für schutzbedürftige Personen – allen voran das Frauenhaus – mit 200‘000 Franken weniger pro Jahr auskommen. Das sei unseriös, argumentierte CVP-Parlamentarierin Monika Lehmann-Wirth und gleichzeitig Stiftungsratspräsidentin des Frauenhauses. Dieses könne nicht beeinflussen, wie viele Frauen in Not Zuflucht beim Frauenhaus suchen. Statt zu sparen sei eher ein Ausbau wichtig.
Das Kantonsparlament hat den vielen Gegenargumenten von Parlamentarierinnen weniger Gewicht gegeben als dem Sparvorschlag der Regierung. Regierungsrat Martin Klöti glaubt, dass der Personaleinsatz beim Frauenhaus noch effizienter gestaltet werden kann. Oder dass sich die betroffenen Frauen gegenseitig helfen können, ohne Betreuungspersonal.
Ob der Kanton schliesslich wirklich spart, bleibt offen. Muss eine betroffene Frau nämlich an eine andere Einrichtung in einem anderen Kanton weitergereicht werden, muss St. Gallen diesen Aufenthalt trotzdem zahlen.