Der 61-jährige Mann hatte sich am 9. August vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten müssen. Nun hat das fünfköpfige Richtergremium das Urteil veröffentlicht. Es sprach ihn der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der mehrfachen Pornographie schuldig. Die Freiheitsstrafe, die er verbüssen muss, beträgt sieben Jahre. Anschliessend wird er verwahrt.
Zwei der missbrauchten Knaben muss er Genugtuungssummen in der Höhe von 7500 beziehungsweise 25'000 Franken bezahlen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und Verwahrung beantragt, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine stationäre Massnahme.
Mehrere Vorstrafen
Der Mann stand seit 1985 immer wieder wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor Schranken. Im aktuellen Verfahren warf ihm die Anklage vor, zwischen 2007 und 2008 eine sexuelle Beziehung zu einem damals unter 16 Jahre alten Knaben unterhalten zu haben. Er traf sich mit ihm mehr oder weniger wöchentlich in seiner Wohnung. Zwischen 2011 und 2015 missbrauchte er zwei Buben aus der Verwandtschaft. Der eine war erst acht Jahre alt. Er filmte und fotografierte die Buben bei seinen Straftaten.Der Beschuldigte war an der Gerichtsverhandlung geständig. In seiner Kindheit sei auch er missbraucht worden, erzählte er. Hätte er dies nicht erleben müssen, wäre vielleicht vieles anders gekommen. Er sei von frühester Kindheit an von allen im Stich gelassen worden. Anstatt Hilfe zu erhalten, habe man auf ihn eingeprügelt und klein gemacht.
Therapie hat nichts gebracht
Der fachärztliche Gutachter beschrieb den Mann als Psychopathen. Er sei ein Wiederholungstäter ohne Einsicht und Reue. Auch das mittlerweile höhere Alter habe ihn nicht davon abgehalten, schwere Übergriffe vorzunehmen. Therapie, chemische Kastration und Gefängnisaufenthalte hätten nichts genützt.