Vor einem Jahr stimmte das Schweizer Stimmvolk der «Abzocker-Initiative» des heutigen Ständerates Thomas Minder zu. Seit dem 1. Januar 2014 gelten nun die Bestimmungen, die aus der Initiative folgen. Die St. Galler Kantonalbank setzt die Bestimmungen nun schrittweise um.
Auch die GV der Kantonalbank steht im Zeichen dieser Umsetzung. Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen verlangt von der GV unter anderem, die Mitglieder des Verwaltungsrates, den Präsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln zu wählen.In einem zweiten Schritt will die Kantonalbank im kommenden Jahr das Besoldungsreglement den Bestimmungen der Abzocker-Initaitive anpassen.