Der 28jährige Haupttäter forderte vor Kantonsgericht eine Reduktion der Strafe auf acht Jahre. Der Staatsanwalt verlangte eine Erhöhung auf 14 Jahre. Das Kantonsgericht folgte keinem von beiden, sondern es bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
Auch der 19jährige Mitangeklagte forderte im Berufungsverfahren eine mildere Strafe. Das Kantonsgericht reduzierte für ihn das Strafmass von sechs auf fünfeinhalb Jahre. Zusätzlich sprach es gegen ihn eine bedingte Geldstrafe aus.
Der Verteidiger machte geltend, der 19jährige sei vom Haupttäter ebenfalls bedroht worden. Deshalb habe er gar nicht anders handeln können, als bei der Vergewaltigung mitzumachen.
Die beiden Opfer, zwei junge Frauen im Teenageralter, waren von zu Hause ausgerissen und hatten eine Schlafgelegenheit gesucht. Die beiden Kosovaren bedrohten sie mit einer geladenen Pistole und vergewaltigten sie.