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Ostschweiz St. Galler Laienrichterin bekommt nicht mehr Lohn

Die Richterin verlangte, in die gleiche Lohnklasse aufgenommen zu werden, wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die über einen juristischen Hochschulabschluss verfügen. Das Bundesgericht lehnte ihre Klage jedoch ab. Lohnungleichheiten aufgrund der Ausbildung seien nicht diskriminierend.

Die Richterin, die seit fast 20 Jahren am Kreisgericht tätig ist, hat nicht Jura studiert, sich im Familienrecht jedoch aus- und weitergebildet. Das Bundesgericht lehnte ihre Klage ab, den gleichen Lohn zu erhalten, wie Richterinnen und Richter mit einem juristischen Studienabschluss. Da die Ausbildung einer Person objektiv gemessen werden könne, sei ein entsprechender Lohnunterschied nicht diskriminierend.

Seit der Justizreform 2009 gibt es in St. Gallen keine Laienrichterinnen und -richter mehr. Als Übergangsbestimmung gilt jedoch, dass bereits angestellte Personen weiter in ihrer Funktion als Richterinnen und Richter tätig sein dürfen.

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