Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, konnten 15 Anträge von Spitälern nicht berücksichtigt werden. Die Differenzen hätten trotz klärenden Gesprächen nicht ausgeräumt werden können.
Die Spitäler im Kanton St. Gallen sind laut Mitteilung alle berücksichtigt worden, allerdings nicht immer mit dem vollen Leistungsspektrum. Die nicht berücksichtigten Spitäler können den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die Spitalliste ist aufgrund eines neuen Finanzierungssystems im Gesundheitswesen nötig. Die Kantone beteiligen sich bei Spitälern auf der Liste mit 55 Prozent an den Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein öffentliches oder privates Spital ist.