Zwischen der St. Galler Regierung und dem Kantonsrat sollen die Kompetenzen für die Spitalplanung neu geregelt werden. Die vorberatende Kommission schlägt vor, dass das Parlament einmal pro Amtsdauer informiert wird und dabei Ziele und Grundsätze festlegen kann. Nach Ansicht der vorberatenden Kommission des St. Galler Kantonsrats sollen die Kompetenzen für die Spitalplanung sowie für die Spitalliste weiterhin bei der Regierung bleiben.
Regierung soll Rechenschaft ablegen
Künftig solle die Regierung aber einmal pro Amtsdauer dem Parlament einen Wirkungsbericht unterbreiten. Darin müsse sie Rechenschaft über die vergangene Planung ablegen. Gestützt darauf könne dann der Kantonsrat «prospektiv Grundsätze und Ziele zur Spitalplanung für die nachfolgende Amtsdauer festlegen», teilte die Kommission am Montag mit. Neben der akutsomatischen Versorgung müssten nach Meinung der vorberatenden Kommission auch die «psychiatrischen und rehabilitiven Versorgungsstrukturen» im Bericht dargestellt werden. Mit der vorgeschlagenen Regelung könnten die Zuständigkeiten abschliessend geklärt werden, heisst es.