Das Familienzulagen-Gesetz ist seit 1997 in Kraft. Ende August wurde eine Vernehmlassung zu einer Überarbeitung der St. Galler Regierung abgeschlossen.
Im Grundsatz sei das neue Familiengesetz von fast allen Seiten begrüsst worden, teilte die Staatskanzlei mit. Wie in den meisten Kantonen werden 200 Franken ausbezahlt.
Die St. Galler Regierung lehnt eine Erhöhung ab. Die monatlichen Beiträge würden ungeachtet der Einkommensverhältnisse an alle Familien in derselben Höhe verteilt.
94 Millionen zuviel
Spielraum wäre vorhanden: Die Analyse des Finanzierungsgrads hat gezeigt, dass bis 2040 ein Überschuss von rund 94 Mio. Franken «erwirtschaftet» wird. Die Regierung blieb allerdings bei ihrer Haltung: Aufgrund «der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen» sei eine Erhöhung nicht der richtige Weg.