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Kantonsspital St. Gallen
Legende: Das Urteil betrifft die Tarife des Kantonsspitals St. Gallen und den dazugehörenden Spitälern Rorschach und Flawil. Keystone

Ostschweiz St. Galler Regierung wollte Patienten zu viel verrechnen

Das Bundesverwaltungsgericht pfeift die St. Galler Regierung zurück. Sie hat die Tarife für stationäre Behandlungen am Kantonsspital St. Gallen und den Spitälern Rorschach und Flawil zu hoch angesetzt. Nun muss die Regierung nochmals über die Bücher.

Die St. Galler Regierung setzte den Grundtarif für stationäre Behandlungen auf gut 10'000 Franken fest. Das sei zu hoch, monierten 45 Krankenkassen und erhoben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde in dem am Dienstag publizierten Entscheid gutgeheissen, weil die Preisfindung der Regierung nicht dem Krankenversicherungsgesetz entspricht.

Die Exekutive hat den Tarif nämlich primär aufgrund der Kosten des Kantonsspitals St. Gallen festgesetzt. In einem zweiten Schritt hat sie diesen Tarif einem Vergleich mit anderen Spitälern unterzogen. Mit diesem sogenannte Benchmarking soll die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden.

Besser vergleichen

Die St. Galler Regierung hat für den Vergleich jedoch eine nicht repräsentative Auswahl von Vergleichsspitälern getroffen. Zudem wurden die verwendeten Zahlen nicht ausreichend geprüft, sodass sie den Anforderungen für einen Betriebsvergleich nicht genügen.

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