Die St. Galler Regierung setzte den Grundtarif für stationäre Behandlungen auf gut 10'000 Franken fest. Das sei zu hoch, monierten 45 Krankenkassen und erhoben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde in dem am Dienstag publizierten Entscheid gutgeheissen, weil die Preisfindung der Regierung nicht dem Krankenversicherungsgesetz entspricht.
Die Exekutive hat den Tarif nämlich primär aufgrund der Kosten des Kantonsspitals St. Gallen festgesetzt. In einem zweiten Schritt hat sie diesen Tarif einem Vergleich mit anderen Spitälern unterzogen. Mit diesem sogenannte Benchmarking soll die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden.
Besser vergleichen
Die St. Galler Regierung hat für den Vergleich jedoch eine nicht repräsentative Auswahl von Vergleichsspitälern getroffen. Zudem wurden die verwendeten Zahlen nicht ausreichend geprüft, sodass sie den Anforderungen für einen Betriebsvergleich nicht genügen.