Es dürfe nicht sein, dass Landeigentümer Schäden bezahlen müssten, die ein geschütztes Wildtier verursache, argumentierte der Motionär, ein Revierförster, am Mittwoch im Grossen Rat. Der Rat stimmte der Motion mit 63 zu 46 Stimmen zu. Der Regierungsrat muss nun eine Standesinitiative ausarbeiten.
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel soll so angepasst werden, dass die Behebung von Biber-Schäden an Infrastrukturen, wie Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen und Verbauungen, in Zukunft von Bund und Kanton finanziert wird.