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Mann mit Handy am Ohr
Legende: Der Angeklagte telefonierte mehrmals aus dem Gefängnis. Symbolbild Keystone

Ostschweiz Staatsanwalt fordert 10 Jahre für Messerstecher

Vor dem Bezirksgericht Weinfelden stand heute ein 27-Jähriger, der seine Ex-Freundin mit dem Messer verletzt hat. Zudem soll er laut Anklage aus dem Gefängnis per Telefon den Mord am Vater seiner Ex-Freundin angeordnet haben. Dies, obwohl Handys im Gefängnis verboten sind.

Wegen einer Messerattacke auf seine Ex-Freundin steht ein 27-Jähriger seit Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Für den Angeklagten, der nach der Tat drohte, sein Opfer umzubringen, verlangt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von gut zehn Jahren. Der Angeklagte sitzt im vorzeitigen Strafvollzug. Er trug im Gerichtssaal Fussfesseln. Die Verhandlung wurde unter Polizeischutz durchgeführt.

Das Opfer wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Als die junge Frau unter Tränen erzählte, wie ihr Ex-Freund sie immer wieder bedrängte und bedrohte, wurde klar, warum auch der Angeklagte während ihrer Befragung den Gerichtssaal verlassen musste.

«Er sagte, wenn ich ihn verlasse, werde er mich umbringen oder mir Säure ins Gesicht schütten. Dann werde mich nie mehr ein Mann ansehen», sagte das Opfer. Der sechs Jahre ältere Angeklagte sei ein unreifes «Muttersöhnchen», und sie habe ihn damals nicht ernst genommen.

Die Frau war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. Erst als der Mann sie nach der Trennung im Februar 2012 verfolgte und bedrohte, habe sie es mit der Angst zu tun bekommen.

Messer in Bauch gestochen

Einige Wochen später lauerte er ihr vor ihrem Arbeitsplatz in Märwil (TG) auf. Der Angeklagte habe ihr den Weg versperrt, weil er mit ihr reden wolle. Sie habe grosse Angst gehabt und sei Richtung Bushaltestelle gerannt. «Doch ich habe es nicht geschafft: Er packte mich und stach mir mit einem langen Messer zweimal in den Bauch.»

Das Opfer erlitt zwar keine lebensgefährlichen Verletzungen. Das sei jedoch reines Glück gewesen. «Wären Organe verletzt worden, wäre die Frau verblutet», sagte der Staatsanwalt vor Gericht. Statt sie ins nächste Spital zu bringen, sei der Angeklagte während eineinhalb Stunden mit der blutenden und nach Luft ringenden Frau herumgefahren. Bevor er sie in der Notaufnahme des Kantonsspitals St. Gallen ablieferte, habe er sie erneut mit dem Tod bedroht, sagte die junge Frau.

«Wollte Frau nicht verletzen»

Wie der Angeklagte vor Gericht - ebenfalls weinend - schilderte, habe er kurz vor der Tat die Freundin, den Fahrausweis und den Job verloren. Deshalb sei er depressiv gewesen. Während der Messer-Attacke sei er nicht er selbst gewesen. «Ich wollte sie nicht verletzen und habe einfach ein wenig in ihre Richtung gestochen.» Er habe nicht gedacht, dass das Messer so scharf sei. Sein Verteidiger verlangt wegen einfacher Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 20 Monaten.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Messer-Attacke als versuchte vorsätzliche Tötung. Der Angeklagte habe sich zudem der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Drohungen, der Vorbereitung zu schwerer Körperverletzung und Mord und weiterer Delikte schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten und eine Busse von 2400 Franken.

Aus Gefängnis mit Handy telefoniert

Dem Angeklagten wird noch ein zweites Vergehen vorgeworfen. Dem Mann gelang es im vorzeitigen Strafvollzug, zweimal ein Handy ins kantonale Gefängnis zu schmuggeln. Und dies, obwohl Handys dort strengstens verboten sind. Mit den beiden Handys hat er über 160 Mal telefoniert, teils Gespräche dauerten über eine Stunde. Während eines Telefonats mit einem Bekannten ordnete er im Arpil 2013 den Mord am Vater seiner Ex-Freundin an. Zu diesem Mord kam es aber nie.

Laut Stefan Haffter von der Thurgauer Staatsanwaltschaft ist unklar, wie die Handys damals ins Gefängnis kamen. Dies erklärt er in der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. Gleichzeitig betont er aber, dass in der Zwischenzeit Massnahmen getroffen worden seien, um dies zu verhindern. Welche Art von Massnahmen dies sind, wollte Haffter nicht sagen.

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