Thomas Hansjakob, Erster St. Galler Staatsanwalt, erklärte, dass er den Freispruch im Fall der Oberärztin der Gynäkologie ans Kantonsgericht weiter gezogen habe.
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft die weiteren Freisprüche, welche den Chefarzt der Anästhesie und den Oberarzt der Anästhesie betreffen, akzeptiert; diese Urteile des Kreisgerichts Wil sind rechtskräftig.
Eine Bäuerin und siebenfache Mutter erlitt im Oktober 2007 nach einer Fehldiagnose Organschädigungen, unter anderem am Herzmuskel. Die Frau hatte bei einer Totgeburt einen lebensgefährlichen Gebärmutterriss erlitten. Als die Patientin nach mehreren Stunden notfallmässig ins Kantonsspital St. Gallen verlegt wurde, war es zu spät. Sie starb im Kantonsspital.
Chefärztin stellt Fehldiagnose
Die Chefärztin der Gynäkologie am Spital Wil war deswegen im Juni 2012 verurteilt worden. Das Kreisgericht Wil sprach gegen sie wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Die Chefärztin hatte eine Fehldiagnose gestellt, worauf die Patientin falsch behandelt wurde.
Die anderen drei Ärzte, die in den Fall verwickelt waren, arbeiten inzwischen nicht mehr am Spital Wil. Im August und September 2012 sprach das Kreisgericht Wil sie vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Geldstrafen und Bussen gefordert.