Im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 19. Mai 2014 in Mattwil im Kanton Thurgau erhebt die Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen Jan Ullrich Anklage. Dies wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Im Rahmen der Strafuntersuchung wurden alle unfallrelevanten Umstände abgeklärt, wobei sowohl die belastenden wie auch die entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt geprüft wurden, heisst es weiter. Ullrich war mit überhöhter Geschwindigkeit und - zum zweiten Mal an diesem Tag - unter Alkoholeinfluss von Happerswil in Richtung Illighausen unterwegs. Bei einer Kreuzung kollidierte er zuerst mit dem Heck eines Fahrzeuges und danach frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dabei wurden zwei Personen verletzt.