Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, die SKOS, ist ein privater Verein, dem sich aber die meisten Gemeinden und Kantone angeschlossen haben. Der Verein erlässt Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe.
Deren Präsident Walter Schmid äusserte sich kürzlich wohlwollend zu einem Entscheid des Bundesgerichts. Dieses sprach einem jungen Mann entgegen der Meinung der Gemeinde Sozialhilfe zu. Die Gemeinde argumentierte, der Mann sei renitent und wolle nicht arbeiten.
«Der Bereichsleiter der Sozialen Dienste in Rorschach war mit der Aussage des SKOS-Präsidenten nicht zufrieden. Der Präsident würde nicht mehr die Interessen der Sozialhilfe-Ämter vertreten», bestätigt Rorschachs Stadtpräsident Thomas Müller einen Bericht der Zeitung «Blick».
Der Stadtrat habe deshalb den Austritts-Wunsch des Bereichsleiters unterstützt. In der Praxis ändert sich damit nichts. Im Kanton St. Gallen sind die SKOS-Richtlinien - anders als in den meisten Kantonen - nicht verbindlich. Rorschach beruft sich auf die kantonalen Richtlinien.
Unterschiedliche Reaktionen der Parteien
Anderer Meinung ist die Rorschacher SP-Kantonsrätin Maria Huber. «Ich befürchte, dass der Druck auf diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, noch weiter steigt», sagt Huber gegenüber «Regionaljournal Ostschweiz» von SRF 1.
Der Rorschacher Stadtrat habe einen Vorwand gesucht und gefunden, um aus der SKOS auszutreten. Schliesslich habe der Fall im Aargau nichts mit der Stadt Rorschach zu tun.
Anders sieht dies FDP-Kantonsrat Jürg Beringer. Für ihn ist es verständlich, dass der Stadtrat nach dem Fall in Beringen Konsequenzen gezogen hat und er glaubt auch nicht, dass sich an der Praxis in Rorschach in Zukunft etwas ändert.