Der Kanton Thurgau hat zwei solche Bewilligungen erteilt. Die Landwirte hätten fünf Jahre Zeit gehabt, die neuen Normen umzusetzen, sagt der stellvertretende Kantonstierarzt Christoph Senn. Es gebe keinen Grund, grosszügiger zu sein.
Der Kanton St. Gallen hat mehr Bewilligungen erteilt: Von den 33 eingereichten Gesuchen wurden neun abgelehnt. Die anderen wurden ganz oder teilweise bewilligt. Laut dem Tierschutzbeauftragten Franz Blöchlinger werden auch jetzt noch laufend Gesuche eingereicht. Diese seien aber oft schlecht begründet und hätten kaum Chancen auf eine Bewilligung.
Im Kanton Graubünden laufen derzeit noch die Abklärungen bei 31 Gesuchen. 20 Ausnahmen wurden bewilligt, da die Bauarbeiten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können.
So oder so: Wer keine Ausnahmebewilligung hat und bis Ende August die Normen nicht umgesetzt hat, muss mit einer Busse rechnen.