Die 870 000 Franken hat die Stiftung Kartause Ittingen für Planungsarbeiten zur Erweiterung des Thurgauer Kunstmuseums zu gut. Dieser Vereinbarung hat der Grosse Rat zugestimmt - mitsamt dem umstrittenen 13-Millionen-Kredit für die Erweiterung aus dem Lotteriefonds.
Gegen den Beschluss des Grossen Rates ist eine Beschwerde beim Bundesgericht eingegangen. Dieses hat nun entschieden, dass keine Zahlung an die Stiftung getätigt werden darf, solange das Gericht keinen abschliessenden Entscheid zur Beschwerde gefällt hat. Dies bestätigt Regierungsrätin Monika Knill auf Anfrage. Bislang ist aber unbekannt, wer die Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat.