Der Zellnachbar, der wegen seiner langjährigen Heroinsucht mit Morphin behandelt wird, müsse sich wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln verantworten, teilte die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft mit. Er müsse mit einer Busse in der Höhe von ein paar Hundert rechnen, aber nicht mit einem Verfahren wegen fahrlässigen Tötung. Dazu hätte man keine Hinweise gefunden.
Wie die Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin ergab, hatte der Verstorbene das Morphin durch die Nase geschnupft. Gemäss Spezialisten wirkt das Morphin durch diese Art der Einnahme rasch, heisst es in der Mitteilung.
Den Schmuggel von Drogen im offenen Vollzug könne man nicht zu 100 Prozent verhindern, sagte heute die Direktorin der Strafanstalt, Alexandra Horvath gegenüber dem Regionaljournal. Man werde aber nach diesem Vorfall die Arbeitsprozesse überprüfen und die Mitarbeiter auf Schmuggel sensibilisieren.
Häftling starb an Überdosis Morphin
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Bild 1 von 6. Der verstorbene Häftling hatte das Morphin von einem Zellnachbarn erhalten. Bildquelle: ZVG.
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Bild 2 von 6. Gefangene erhalten in diesem Raum ihre Medikamente und müssen diese unter Sichtkontrolle einnehmen. Bildquelle: SRF.
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Bild 3 von 6. Eine Zelle in der Strafanstalt Gmünden. Im offenen Vollzug sind die Gefangenen allerdings nicht völlig abgeschottet. Bildquelle: SRF.
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Bild 4 von 6. Die Gefangenen der Strafanstalt Gmünden kennen sich, so können unter Umständen auch Abmachungen getroffen werden. Bildquelle: SRF.
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Bild 5 von 6. Der verstorbene Häftling hätte in der Strafanstalt Gmünden eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verbüssen sollen. Bildquelle: ZVG.
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Bild 6 von 6. Im offenen Vollzug könne ein Missbrauch von Medikamenten nicht komplett verhindert werden, sagt Direktorin Alexandra Horvath. Bildquelle: SRF.