Ausgangslage : Die GPK hatte für die Rechnungsprüfung der Gemeinde ein Revisionsunternehmen ausgesucht. Der Gemeinderat hat dieses Unternehmen nicht anerkannt und sich geweigert, die Rechnung zu bezahlen.
Standpunkt des Gemeinderates : Die Kosten für Beizug einer Revisionsstelle seien gebundene Ausgaben. Somit sei der Gemeinderat für den Entscheid zuständig, welche Ausgaben in diesem Zusammenhang zu machen sind.
Entscheid des Regierungsrates: Der Regierungsrat gibt der GPK recht. Aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgesetzes sei diese berechtigt, ein Revisionsunternehmen auszuwählen – gegebenenfalls auch ohne Zustimmung des Gemeinderates.