Im «St. Galler Tagblatt» vom Mittwoch war Huser als selbstherrlich und streitbar dargestellt worden, als ein Architekt der «an die Grenzen des Erlaubten» gehe, charakterlich nicht geeignet für das Amt der Regierung. Die im Artikel zitierten Quellen schilderten überwiegend Vorfälle aus den Jahren 2007/2008. Darin geht es einerseits um Nachbarschaftskonflikte.
Verurteilung 1998
Allerdings auch um eine Verurteilung Husers wegen Erschleichung einer Falschbeurkundung im Jahr 1998. Laut damaligen Medienberichten wurde Huser vom Kantonsgericht zu 14 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Der Fall selbst wiederum soll sich 1985 zugetragen haben: Huser habe bei Liegenschaftsverkäufen vermittelt, dass Schwarzgeld zwischen Verkäufer und Käufer habe fliessen können. Im «Regionaljournal Ostschweiz» wollte Herbert Huser selbst am Mittwochabend dazu keine Stellung nehmen.
SVP-Statement: Das ist verjährt
Seine Partei versendete am Mittwochabend eine Mitteilung und bezeichnete die Vorwürfe als verleumderisch. Im «Regionaljournal Ostchweiz» sagt Partei-Vizepräsident Beat Ruckstuhl, die Partei sei über die frühere Verurteilung bereits vor Husers Nomination informiert gewesen. Die «notwendigen Abklärungen» seien «in voller Transparenz erfolgt». Man sollte über Themen reden «und nicht verjährte Angelegenheiten ausgraben».