Der Pendlerabzug soll im Kanton St. Gallen auf maximal 3'655 Franken begrenzt werden. Dieser Sparmassnahme hatte das Kantonsparlament im Grundsatz zugestimmt. Gegen die neue Praxis wehrt sich jedoch die SVP. Sie hat gegen die Änderung des Steuergesetzes das Referendum ergriffen. Die SVP verlangt, dass der Pendlerabzug weiterhin nicht eingeschränkt wird.
Argumente der SVP:
- Eine Begrenzung des Pendlerabzugs kommt einer Steuererhöhung gleich
- Nicht jeder Arbeitsweg lässt sich mit öffentlichem Verkehr bewältigen
- Die Reise mit dem Zug oder Bus nimmt zu viel Zeit in Anspruch
Für die Beschränkung des Pendlerabzugs setzen sich nebst einem bürgerlichen Komitee die Linksparteien und Umweltverbände ein. Ihre Gründe:
- Eine einheitliche Obergrenze entspricht einer steuerlichen Gleichbehandlung
- Die Einschränkung soll Autofahrer dazu bewegen, den öffentlichen Verkehr zu nutzen
- Die Mehrheit der Pendler ist von einer Änderung nicht betroffen
Eine Begrenzung des Pendlerabzugs ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Im Thurgau wird die Obergrenze bei 6'000 Franken festgelegt. Im Kanton Graubünden sprach sich das Parlament gegen eine Beschränkung aus.