Ostschweiz - «Swissness»-Vorlage: Diskussionen in Ostschweizer Grenzkantonen
Bauern befürchten, dass sie Gemüse von ihren Feldern in Deutschland oder Österreich nicht mehr unter dem Label «Suisse Garantie» verkaufen können. Bauernpräsident Markus Ritter hofft deshalb auf einen Kompromiss.
Tierische Produkte gelten als schweizerisch, wenn das Tier in der Schweiz gehalten wurde. Bei Milch und Milchprodukten muss die Milch zu 100% aus der Schweiz stammen. Bei Lebensmitteln ohne tierische Herkunft müssen mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz sein.
Die Swissness-Vorlage sieht vor, dass Produkte von ausländischen Äckern nur noch als schweizerisch gelten, wenn die Felder seit mindestens 1984 von einem Schweizer Bauern bewirtschaftet werden.
Der Verband der Schweizer Gemüseproduzenten hat sich dafür ausgesprochen, die Vorlage in dieser Form umzusetzen. Ostschweizer Gemüsebauern dürften dann Gemüse, dass sie im Ausland nach Schweizer Richtlinien anbauen, teilweise nicht mehr mit dem Schweizerkreuz verkaufen.
Der Präsident des Schweizer Bauernverbandes, Markus Ritter, selber Landwirt im St. Galler Rheintal, setzt sich deshalb für einen Kompromiss ein. Flächen, die bereits vor dem 1. Januar 2014 von einem Schweizer Bauern bewirtschaftet wurden, sollen von der Vorlage ausgenommen werden.
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