Seit Oktober 2015 ist für den St. Galler Flugplatz Altenrhein ein neuer Kataster in Kraft, der die hindernisfreie Zone um das Flugfeld definiert. Das Gebiet wurde im Herbst angepasst - und erweitert. Die Gemeinde Thal, die Standortgemeinde des Flugplatzes, wehrte sich gegen die Erweiterung. Neu fällt nämlich das ganze Gemeindegebiet in die Zone.
Dies mache keinen Sinn, beschwerte sich die Gemeinde beim Bundesverwaltungsgericht. Insbesondere darum, weil neu auch der Ortsteil «Oberfeld» betroffen ist. Dieser liege hinter einem Hügel - weshalb die Flugzeuge ohnehin eine gewisse Höhe einhalten müssten.
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde ab. Für die hindernisfreie Zone um Flughäfen seien Standards massgebend, von denen nicht abgewichen werde.