Die Zulassungen aus dem Ausland hätten im letzten Jahr stark zugenommen, schreibt die Thurgauer Regierung am Donnerstag. Aus diesem Grund sei die erneute Einführung des Zulassungsstopps gerechtfertigt.
Für Ärzte aus dem Ausland will der Regierungsrat keine Ausnahmebewilligungen mehr erlauben. Vom Zulassungsstopp ausgenommen sind Ärzte, die mindestens drei Jahre lang in der Schweiz eine Weiterbildungsstelle inne hatten. Für Spitäler gilt die Beschränkung nicht.
Beschränkung bereits zum zweiten Mal
Von 2002 bis 2011 galt im Kanton Thurgau bereits ein Zulassungsstopp. Dieser habe sich allerdings nur sehr beschränkt auf die Zahl der zugelassenen Ärzte ausgewirkt, schreibt die Regierung weiter. Der Bund wollte mit dem Zulassungsstopp den Zuzug ausländischer Mediziner stoppen.