Wegen dieser Delikte wurde der in Wängi wohnende Mann vom Staat gebüsst und bestraft. Ins Gesuch des Serben eingeschlossen waren dessen Frau und zwei Kinder des Paars. Auch ihnen wurde das Kantonsbürgerrecht verweigert. Die Einbürgerung der Familie durch die Wohngemeinde ist nach der Verweigerung des Kantonsbürgerrechts nun aufgehoben.
Dem Mann wurde nach einer Anhörung durch die Justizkommission mitgeteilt, sein Gesuch werde dem Parlament zur Ablehnung empfohlen. Der Serbe hatte danach acht Tage Zeit, das Gesuch zurückzuziehen oder daran festzuhalten. Er hielt daran fest. Alle anderen 95 Gesuche von Ausländern und Ausländerinnen sowie ihrer Angehörigen wurden vom Rat diskussionslos gutgeheissen.