Ostschweiz - Thurgau regelt die vertrauliche Geburt
Der Thurgauer Grosse Rat hat das revidierte Gesundheitsgesetz beraten. Es bringt neu die Funktion eines Kantonszahnarztes, schafft die Grundlagen für ein Krebsregister und regelt die vertrauliche Geburt.
Eine Frau kann nach einer unerwünschten oder verdrängten Schwangerschaft in einem Spital entbinden. Im Unterschied zur anonymen Geburt gibt sie ihre Identität nach der Entbindung bekannt. Allerdings wird diese diskret behandelt und die Angaben werden in einem Umschlag abgelegt.
Ursprünglich stand die Idee einer Babyklappe im Raum. Ein entsprechender Vorstoss wurde im vergangenen Dezember vom Thurgauer Parlament jedoch abgelehnt. Mit der Überarbeitung des Gesundheitsgesetzes wird nun eine andere Möglichkeit geschaffen, die verzweifelten Müttern helfen soll.
Bei einer sogenannt «vertraulichen Geburt» werden die Angaben der Gebärenden vom Spital oder Geburtshaus vertraulich behandelt. Auch die Geburt wird nicht öffentlich gemacht. Auch der Vater des Kindes wird nicht informiert.
Obwohl diese Art des Entbindens im Bundesgesetz bereits vorgesehen ist, lobten die Parlamentsfraktionen die Möglichkeit. Kaum eine Frau wisse heute, dass sie in einer Notlage diese «vertrauliche Geburt» wählen könnte.
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