Das Gesundheitsamt des Kantons Thurgau hatte Eltern über die Schulen ein Schreiben mit einem Formular zukommen lassen. Darin wurden sie aufgefordert, den Impfstatus ihres Kindes mitzuteilen. Die Aktion steht im Zusammenhang mit der Kampagne stopmasern.ch des Bundesamtes für Gesundheit.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Da auf dem Formular «nicht explizit erwähnt wurde», dass die Angaben freiwillig sind, sei es zu Rückmeldungen und Nachfragen gekommen - unter anderem beim Datenschützer, heisst es in einer Mitteilung des Thurgauer Amtes für Gesundheit.
Der Datenschützer sei zum Schluss gekommen, dass eine gesetzliche Grundlage für die vorzeitige Erfassung von konkreten Gesundheitsdaten fehle. Es sei keine gesetzliche Aufgabe, die Eltern anzuhalten, den aktuellen Impfstatus der eigenen Kinder den Schulbehörden bekannt zu geben. Der Kantonsarzt hat deshalb entschieden, die Erhebung zu stoppen.