Der Kanton Thurgau hatte bei seiner Spitalliste in der Vergangenheit eine Sonderlösung. Als einziger Kanton in der Ostschweiz setzte er eine Klinik nicht einfach auf die Spitalliste oder eben nicht. In gewissen Fällen setzte er nur einen Teil der Betten auf die Liste und subventionierte diese.
So zum Beispiel bei der Klinik Aadorf. Diese ist spezialisiert auf Patienten mit Essstörungen, Depressionen oder einem Burnout. Die Klinik fungierte mit vier von insgesamt 60 Betten auf der Spitalliste.
Man wollte nicht, dass sich noch mehr Leute stationär in der Psychiatrischen Klinik behandeln lassen, sagte Susanna Schuppisser, stellvertretende Leiterin des Thurgauer Gesundheitsamtes, gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1.
Der Kanton wollte deshalb auf ambulante Behandlungen setzen und baute diese Angebote in letzter Zeit aus.
Dass der Kanton Thurgau in Aadorf über nur vier subventionierte Betten verfügte, passt dem Nachbarkanton Zürich aber überhaupt nicht. Von dort stammt jeder dritte Patient in der Klinik Aadorf.
Wenn der Kanton Thurgau nur für vier Betten in der Klinik zahle, dann wollten sie auch nur bei vier zahlen, sagte sich die Zürcher Gesundheitsdirektion und übernahm die Thurgauer Regelung aus der Spitalliste eigenmächtig. Susanna Schuppisser vom Thurgauer Gesundheitsamt glaubt nicht, dass die Interpretation des Kantons Zürichs vor Gericht standhalten würde.
Damit die Spitalliste aber kein Nachspiel hat, lenkt der Thurgau ein und streicht die Bettenzahlen. Die Psychiatrischen Kliniken sind in Zukunft ohne Einschränkungen auf der Spitalliste.
Falls es keine Beschwerde gibt, tritt die neue Spitalliste rückwirkend auf den ersten Januar in Kraft.