Anders als die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, die Spitäler wie auch die Ärzteschaft, begrüsst die Thurgauer Regierung den Vorschlag aus der Gesundheitskommission.
Das Komatrinken sei nicht so sehr als Krankheit zu sehen, sondern als negatives Verhalten, das «nicht unter dem Krankenversicherungsgesetz laufen sollte», sagt der Thurgauer Gesundheitschef Jakob Stark der Sendung «Regionaljurnal Ostschweiz» von Radio SRF1.
Man wolle auch ein Zeichen setzen, so Stark weiter. Wer sich «so extrem verhalte» müsse wissen, dass die Kosten dafür nicht die Allgemeinheit tragen werde.
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz befürchtet dagegen eine Einführung des Verursacherprinzips im Gesundheitswesen. Wenn man das Argument der Selbstverantwortung heranziehe, dann müsse man sich auch fragen, ob Raucher mit Lungenkrebs oder Übergewichtige mit Kreislaufproblemen für ihre Gesundheitskosten aufkommen müssten, so ihre Stellungnahme. Einen solchen Schritt erachten die Gesundheitsdirektoren deshalb als falsch.