Das neue Bundesrecht umfasst zahlreiche Änderungen und bedeutet insgesamt eine Verschärfung der Einbürgerungsbestimmungen. So ist beispielsweise für ausländische Personen neu die Niederlassungsbewilligung erforderlich, um sich einbürgern lassen zu können. Der Kanton Thurgau will in seinem kantonalen Gesetz aber ein paar zusätzliche Besonderheiten aufnehmen:
- Ein Einbürgerungsgesuch kann nur einreichen, wer die deutsche Sprache beherrscht. Gefordert wird eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Niveau B1 und eine schriftliche Sprachkompetenz auf dem Niveau A1.
- Ebenfalls muss ein Einbürgerungs-Kandidat nachweisen, dass er sich am Wirtschaftsleben beteiligen und sich in die Gesellschaft integrieren will.
Wie bisher ist das Kantonsparlament für die Einbürgerung zuständig. Neu sollen Ablehnungen auf Gemeindeebene aber begründet werden und die Entscheide des Kantonsparlaments sollen beim Verwaltungsgericht angefochten werden können.
Das neue Thurgauer Bürgerrechtsgesetz geht jetzt in die Vernehmlassung. Die Einführung ist auf Anfang 2018 geplant.