Der Beschluss gilt im Kanton Thurgau seit dem Jahr 2008. Bei kantonalen Abstimmungen erhalten die Fraktionen im Parlament je 5'000 Franken, sofern ein Abstimmungskomitee gebildet wurde. Früher war im ordentlichen Budget des Kantons ein Betrag vorgesehen, den der Regierungsrat für die Informationstätigkeit im Zusammenhang mit Abstimmungen zur Verfügung hatte.
Nicht benötigte Gelder zurückzahlen
Zuletzt wurde diese Subvention im Abstimmungskampf für den Expo-Kredit ausgeschüttet. Das Pro-Komitee erhielt nach eigenen Angaben rund 25'000 Franken, bei den Gegnern waren es rund 6'500 Franken, wie diese mitteilen. Das Reglement sieht vor, dass Beiträge, die nicht vollständig eingesetzt werden, dem Kanton zurückerstattet werden müssen.
Gelder für Abstimmungen
Ob diese staatliche Unterstützung eines Abstimmungskampfes jedoch Sinn macht, ist umstritten. SVP-Kantonsrat Urs Martin hinterfragte diese Subvention bereits 2008. «Es gilt, diese Gelder kritisch zu hinterfragen.» Anders sehen es Exponenten der FDP, GLP und der SP. Sie weisen darauf hin, dass solche finanziellen Zuschüsse für Abstimmungskampagnen nötig seien, um die gesamtheitliche Information für die Stimmberechtigen zu gewährleisten.